WEG-Verwaltung

Die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum ist im Wohnungseigentumsrecht geregelt (WEG). Wir verwalten gerne auch eine kleine WEG. Die WEG-Verwaltung vertritt die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Sie vereinnahmt die Hausgelder und Rücklagen der Eigentümer auf den Konten der WEG, bucht die Geschäftsvorfälle, erstellt einmal jährlich die Hausgeldabrechnung, passt den Wirtschaftsplan an die Erfordernisse der Liegenschaft an und führt die Eigentümerversammlung durch. Die Wünsche der Eigentümer sind für unsere Verwaltung maßgeblich, wir sehen uns als Dienstleister für die Eigentümer, denen schließlich die Immobilie gehört.

Regelmäßige Begehungen der Liegenschaft, wenn gewünscht auch mit dem Beirat, und die Planung und Veranlassung von Instandhaltungsmaßnahmen, gehören ebenfalls zu den Aufgaben der WEG-Verwaltung. Mit Dienstleistern sind Leistungen zu vereinbaren und deren Ausführung ist zu überwachen.  Bei größeren Maßnahmen sind Fachleute einzubinden.

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